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Kontinuierliche Weiterqualifizierung

Quapos

Die Zukunft liegt in unserer Hand

Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung lautet die erste Zeile des Gesetzes über das Apothekenwesen der Bundesrepublik Deutschland.

Dass eine solche Formulierung nicht nur einen Auftrag formuliert, der Anspruch ist, sondern auch die Wirklichkeit widerspiegelt, ist der Entschlusskraft und dem Tatendrang der Beschäftigten zu verdanken, die den Beruf nicht nur zum Broterwerb betreiben, sondern sich u. a. einer optimalen pharmazeutischen Versorgung der onkologischen Patienten verschrieben haben.

Zu diesen gehören besonders diejenigen, die in Kliniken oder öffentlichen Apotheken ihre Kenntnisse zur Unterstützung krebskranker Menschen einbringen. Der Erkenntnis folgend, dass nahezu 25% aller Erkrankungen auf Krebs zurückzuführen sind und dessen Behandlung durchaus eine länger dauernde sein kann, wurde in den letzten 10 Jahren die onkologische Therapie nicht nur in Krankenhäusern sondern auch in onkologischen Arztpraxen durchgeführt. Hierdurch wurden zunehmend öffentliche Apotheken in die Verantwortung genommen. Gesetzliche Änderungen wie z.B. die Erlaubnis, behandelnde Ärzte direkt zu beliefern oder die Möglichkeit für öffentliche bzw. Krankenhaus-Apotheken sich gegenseitig mit applikationsfertigen Zytostatika-Lösungen zu beliefern (§ 11 ApoG) trugen dazu bei, die Behandlung den Bedürfnissen der Patienten und den therapeutischen Notwendigkeiten anzupassen. Deshalb muss künftig niemand fern von seiner Familie in einem Krankenhaus eine mit Nebenwirkungen verbundenen Behandlung über sich ergehen lassen.

So müssen Therapien nicht mehr an die Gegebenheiten von Krankenhausbedingungen angepasst und vielleicht ein Wirkverlust durch nicht eingehaltene Therapiezeiten in Kauf genommen werden, zumal in versorgungsarmen Gebieten die Ambulanzen der Krankenhäuser die Versorgung der Patienten auch außerhalb des stationären Betriebs sicherstellen.

Aber in den meisten Ländern Europas gibt es keine niedergelassenen Praxen, die onkologische Therapie durchführen und auch öffentliche Apotheken sind nicht mit der Herstellung betraut, sondern diese findet allein in Krankenhausapotheken statt.

Wenn nun in der Bundesrepublik eine patientennahe onkologische Therapie, von Ärzten und Apotheken gemeinsam in allen Bereichen der Gesellschaft umgesetzt wurde, dann fand und findet diese Maßnahme zunehmend die Unterstützung der Organisationen, die sich durch die Behandlung der Patienten im ambulanten Umfeld erhebliche Kosteneinsparungen versprechen. Bekanntlich sind diesem Begehren die vorhandenen Grenzen nicht bewusst.

Während die Pflegekräfte in Deutschland noch die Krebs bekämpfenden und gleichzeitig Krebs hervorrufenden Substanzen auf den Stationen der Krankenhäuser selbst zubereiteten, waren die Anforderungen an den Umgang mit Zytostatika in anderen europäischen Ländern schon frühzeitig bekannt und führten zu Studien, die die Belastung von Pflegekräften ermittelten (Falk 1979, Finnland). Die norwegische königliche Festlegung von 1981 etablierte zum ersten Mal Regeln für die Zubereitung von Krebstherapeutika. Von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wurde in Deutschland 1984 das Merkblatt 620 erstmals herausgegeben, in dem Schutzvorschriften für Beschäftigte formuliert wurden, die Umgang mit Zytostatika haben.

Durch die Einführung von zentralen Herstellungsbereichen in den Apotheken wurden die Anforderungen des Arbeitsschutzes erstmal berücksichtigt und es ist der ersten Ausgabe der QuapoS 1996 zu verdanken, dass die Grundsätze der sicheren Herstellung auch in Hinblick auf die Patientensicherheit propagiert wurden.

Aufbauend auf der schrittweisen Implementierung der patientenbezogenen Fragestellungen auch in Bezug auf die Beurteilung der Verschreibungen machte der Qualitätsstandard in 2000 und 2004 weitere Schritte in Richtung auf die Einbeziehung pharmazeutischer Kenntnisse nicht nur in Hinblick auf die Herstellung, sondern in alle Bereiche der Verordnung, Verabreichung der Therapeutika und der pharmazeutischen Betreuung der Patienten.

Die damit einhergehende Einführung der Zertifizierung der Zytostatika-herstellenden Apotheken war nur ein logischer Schritt, um gegenüber politisch Verantwortlichen und Patienten die Qualität zu belegen, mit der die Versorgung sichergestellt wird.

Von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit wurde hierzu im letzten Jahr festgestellt:
Ihre Vereinigung leistet einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Qualität der Versorgung von Krebspatienten, insbesondere mit der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems für Zytostatika herstellende Apotheken. Diese Arbeit möchte ich ausdrücklich anerkennen. Auch die Apotheker als Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind nach dem SGB V zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der erbrachten Leistungen entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse verpflichtet. Die DGOP möchte ich bitten, ihr Engagement für die Qualität und Sicherung der Versorgung fortzusetzen.

Diese Einschätzung wurde auf der 3. Europäischen Fachkonferenz zur Qualität des in der onkologisch--pharmazeutischen Service 2008 in Luxemburg seitens der EU Kommissarin für Gesundheit, Frau Vassiliou unterstützt, in dem sie auf die zunehmenden Anforderungen der onkologischen Therapie auf die Beratungskompetenz der Apotheker hinwies und die anwesenden Delegierten aus 19 Europäischen Ländern zu verstärktem Engagement auch im Bereich der Vorsorge und Prophylaxe aufforderte.

Dieser vorliegende vierte Qualitätsstandadrd für den pharmazeutisch-onkologischen Service (QuapoS 4) bildet für die Qualifikation der in den Apotheken Beschäftigten eine hervorragenden Grundlage und hat nicht nur zum Aufbau onkologisch-pharmazeutischen Know-hows in den neuen Mitgliedsstaaten EU-Mitgliedsstaaten beigetragen, sondern die europäischen Kollegen leisten einen aktiven Beitrag zu seiner Weiterentwicklung.

Es gilt nun, ihn in der Praxis ausgiebig zu nutzen und auch all denen, die Verantwortung für die Gesellschaft und deren Mitglieder tragen, eine Hilfe zu sein, um Entscheidungen sach- und patientengerecht zu treffen.

Ich danke all denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Jahren erneut die Kraft aufgebracht haben, den QuapoS weiterzuentwickeln.

Klaus Meier
Präsident DGOP/ESOP


Entwicklung der Qualitätsstandards für den pharmazeutisch onkologischen Service (QuapoS)

QuapoS Schwerpunktthema Erscheinungsjahr Seitenumfang Autoren
1. Auflage Sicheres Arbeiten 1996 121 18
2. Auflage Pharmazie im Team 2000 199 23
3. Auflage Pharmaceutical Care 2003 346 38
4. Auflage Überarbeitung 2009 451 40




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