Aktivitäten
10. Mai 2013
Stellungnahme der DGOP zum Antrag der SPD Fraktion:
Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen 17/12847
zur Anhörung vom 13.5.2013
In Sorge um die Versorgungssituation Schwerstkranker hat die deutsche Gesellschaft für
Onkologische Pharmazie (DGOP) die Problematik von Versorgungsengpässen bereits 2012
öffentlich gemacht. Eigeninitiativ wurden erstmals die betroffenen Arzneimittel im Einzelnen
dokumentiert. Dabei handelt es sich überwiegend um generische onkologische und antibiotische
Präparate zur Injektion/Infusion.
Nachweislich ist dies nicht nur ein Problem in den Krankenhäusern, sondern auch in der
ambulanten Versorgung vor allem krebskranker Patienten. Die Dramatik der Versorgungslage
die im November 2012 hätte hunderttausende von Darmkrebspatienten mit der zeitweisen
Unterbrechung der Therapie betreffen können führte dazu, dass von Seiten der
Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) alle bekannten Versorgungsengpässe
sowohl aus Klinikapotheken als auch aus Öffentlichen Apotheken zusammengefasst
und dem BMG wie auch den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses zur Verfügung
gestellt wurden, um schnelles Handeln anzumahnen.
Die Frage der Lieferausfälle und -engpässe konnte zwar zwischenzeitlich in mehreren Expertenrunden
im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erörtert werden. Bei der Beschreibung
der Ursachenvielfalt für derartige Ausfälle und Engpässe wurden jedoch die
Fragen zur Preisbildungssystematik als wesentliche und maßgebliche Ursache bedauerlicherweise
ausgeklammert.
Es liegt auf der Hand, dass eine knappe Ware wie Antibiotika oder onkologische Generika
in einem globalisierten Bedarf nicht den Weg in Niedrigpreisländer finden wird, zu denen
Deutschland im Bereich der generischen onkologischen Injectabilia und Antibiotika mittlerweile
gehört.
Schon Mitte 2009 hat der Gesetzgeber im Rahmen der sog. 15. AMG-Novelle Mitte 2009 in
das SGB V vertragliche Instrumente auf der Spitzenverbandsebene als Pendant zur
AMPreisV integriert, die erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven zugunsten der Krankenkassen
erschlossen haben (§ 129 Abs. 5c SGB V). In der Anlage 3 zur Hilfstaxe als maßgebliche
Abrechnungsgrundlage für die öffentlichen Apotheken bei der Zytostatikaherstellung,
greift zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen eine Systematik, die zu einer Preisspirale
nach unten geführt hat. Darüber hinaus beweisen die zum 01.03.2012 erneut deutlich herabgesetzten
Preise der Anlage 3 zur Hilfstaxe, dass die etablierten Preisbildungs- und
Preiskontrollmechanismen greifen. Das seit Anfang 2010 erzielte Einsparvolumen über die
Anlage 3 zur Hilfstaxe wird auf über 1,1 Mrd. Euro geschätzt.
Auch ein 2011 an das BMG übergebene, von einer Expertengruppe um Prof. Glaeske erstellte
Gutachten zur Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie
empfahl einheitliche Rahmenbedingungen durch eine – sogar sektorenübergreifende -
Spitzenvertragslösung.
Leider hat es der Gesetzgeber bisher versäumt, diese Spitzenverbandslösung zu festigen
und die Ausschreibungsoption zu beseitigen. Die Gefahren, die mit etwaigen Ausschreibungen
für die Versorgung Schwerstkranker verbunden sind, überwiegen jedoch im generischen
Bereich ohnehin kaum noch vorhandene Einsparpotentiale bei weitem: Der Preisdruck
auf Krebsarzneimittel würde sich durch eine Ausschreibungen folgende Oligopolisierung
– im Gegensatz zu einem Wettbewerbsszenario mit vielen Anbietern – weiter erhöhen.
Hier kann es in der Folge zu weiteren für die Patientenversorgung gefährlichen Verknappungen
der heute schon von Lieferengpässen „bedrohten“ onkologischen Arzneimittel
kommen.
Neben der Überdrehung der Preisschraube droht durch Ausschreibungen auch der Wegfall
des etablierten pharmazeutischen Betreuungsspektrums der in diesem Bereich tätigen Apotheken
vor Ort. Deren umfangreiche qualitäts- und sicherheitsrelevante Aufgaben im Rahmen
des Therapiemanagements der Krebspatienten hat die DGOP in den international etablierten
Qualitätsstandards („QuapoS“) beschrieben, welche noch in 2013 in aktualisierter
fünfter Fassung erscheinen werden.
Fazit: Wir unterstützen die im Antrag der SPD-Fraktion geforderten Maßnahmen zur
Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln (Drucksache 17/12847), insbesondere
die Erstellung einer Liste der als unabdingbar zu betrachtenden Arzneimittel. Diese
sollten dann zur Abwendung weiterer Versorgungsengpässe zwingend in eine einheitliche
und verbindliche Preissystematik außerhalb von Ausschreibungsszenarien
einbezogen werden!
Die DGOP dankt allen, die sich engagiert für die Versorgung onkologischer Patienten einsetzen
und es sich zur Pflicht gemacht haben, weiterhin auf die Verbesserung der Patientenversorgung
hinzuwirken.
Für das Präsidium der DGOP
Klaus Meier
Präsident
Download der Stellungnahme vom 10.05.2013
01. bis 03. August 2013
6. Sommerakademie im Hotel Lindtner (Hamburg-Harburg)
Nach dem großen Erfolg der letzten fünf Jahren findet in diesem Jahr vom 01. - 03. August 2013 erneut die Sommerakademie der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (www.dgop.org) in Kooperation mit dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. im Hotel Lindtner (Hamburg/Harburg) statt.
Mit der Sommerakademie möchte die DGOP jungen Kollegen bereits während des Studiums einen Einblick in die pharmazeutische Betreuung von Krebspatienten ermöglichen.
Neben einem Einstieg in die fachlichen Grundlagen geht es vor allem um die kommunikativen Voraussetzungen im Umgang mit den Patienten und um das Selbstverständnis des Beratenden, also die Basis für eine authentische Betreuung. Gemäß dem DGOP-Grundsatz der interdisziplinären Zusammenarbeit wird dieses Wochenende von Apothekern, einem Onkologen, einem Psychiater und einem Künstler gemeinsam gestaltet. Gemeinsam zum Wohle des Patienten.
Plakat der Sommerakademie 2013
Anmeldung zur Sommerakademie 2013
Programm der Sommerakademie 2013
11. Februar 2013
DGOP Pressemitteilung vom 11. Februar 2013
Meldungen an den Bundesgesundheitsausschuss über Versorgungsmängel mit Krebsmedikamenten
von der DGOP ausgesetzt
Am 31.01.2013 fand im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin ein Gespräch mit Vertretern der pharmazeutischen Industrie, des Großhandels und der Ärzte- und Apothekerschaft statt, um über Engpässe bei der Versorgung mit Arzneimitteln und mögliche Maßnahmen zur Abhilfe zu diskutieren.
Bei Beschreibung der Ursachenvielfalt für die drohende Versorgungssituation wurde aus Sicht unserer Fachgesellschaft bedauerlicherweise die Fragen zur Kostenerstattungs- und Preisgestaltung als wesentliche Ursache ausgeklammert.
Es wurden verschiedene Vorschläge unterbreitet wie mit der bestehenden Situation umgegangen werden könnte:
So wurde die Einrichtung eines Registers bei einer Bundesbehörde diskutiert, als primäre Zielgruppe sind dabei die Fachkreise vorgesehen. Allerdings sollen die Informationen öffentlich zugänglich sein, wie dies auch schon derzeitige Praxis der FDA in den USA ist.
Darüber hinaus wurde eine Liste über Arzneimittel gefordert, die als medizinisch (absolut) notwendig einzustufen sind. Dabei wurde von Seiten der Ärzteschaft angeboten die derzeit (intern) verfügbare Arzneimittelliste aus dem Bereich der Hämatologie / Onkologie, unter Berücksichtigung der
Entsprechenden, für die Pädiatrie erforderlichen Arzneimittel, als Ausgangspunkt zu verwenden. Die Arzneimittelkommissionen der Ärzte und Apotheker haben Ihre Mitarbeit ausdrücklich angeboten.
Es wurde grundsätzlich festgehalten, dass die Umsetzung der Berichte über Lieferengpässe aufgrund der freiwilligen Informationen der jeweiligen betroffenen pharmazeutischen Unternehmen ohne Verzögerung aufgenommen werden könnte.
Die jeweils betroffene Firma soll hierbei bei Lieferunfähigkeit für einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen diese Information an die zuständige Bundesbehörde übermitteln.
Die DGOP, die wöchentlich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages und das BMG über Versorgungsengpässe informiert, sieht dieses Vorgehen als einen kleinen Fortschrift im Sinne der Sicherung der Patientenversorgung an und wird daher auf die Fortführung dieser Meldeberichte in den nächsten zwei Monaten verzichten, um dem BMG genügend Zeit zu geben,dieses Verfahren anzustoßen. Gleichwohl ist die DGOP im Interesse der Patienten nicht bereit, dieses Thema auf die lange Bank zu schieben. Alle Krebspatienten haben das Recht auf eine unterbrechungsfreie Tumortherapie.
Das Präsidium der DGOP dankt den beiden Verbänden VZA und ADKA für die zur Verfügung gestellten Daten und auch allen Beschäftigten in den Apotheken, die sich engagiert für die Versorgung onkologischer Patienten einsetzten und es sich zur Pflicht gemacht haben, weiterhin auf die Verbesserung der Patientenversorgung hinzuwirken.
Download der Presseerklärung vom 11.02.2013
Mai 2011
DGOP-Grußwort zum ADKA-Jubiläum
Download des Grußwortes zum ADAK Jubiläum
26.April 2011
DGOP Pressemitteilung vom 26.April 2011
Festlegung von Anforderungen an patientenindividuelle sterile Infusionslösungen
Hamburg - Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 12. April 2011 Eckpunkte zur Überarbeitung
der Apothekenbetriebsordnung veröffentlicht. Die DGOP fordert in diesem Zusammenhang den Erhalt
der bewährten flächendeckenden, zeit- und ortsnahen Versorgung von Krebspatienten aus
spezialisierten Apotheken.
Sowohl in der Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) "Aseptische Herstellung und Prüfung
applikationsfertiger Parenteralia mit toxischem Potential" (Stand: 25.11.2008), den "Qualitätsstandards
für den pharmazeutisch-onkologischen Service" (QuapoS, 4. Auflage 2009) als auch im Kapitel 5.1.1 des
Europäischen Arzneibuchs "Methoden zur Herstellung steriler Zubereitungen" sind die für die
Zytostatikaherstellung spezifischen Prüf- und Dokumentationspflichten, die Anforderungen an
Räumlichkeiten sowie die Verantwortlichkeiten verbindlich und für alle Apotheken praktikabel definiert.
Die kürzlich in Mainz aufgetretene Verkeimung aseptisch hergestellter Infusionslösungen wurde
nachweislich nicht in der Apotheke eingebracht.
Für den onkologischen Patienten werden in Abhängigkeit von seinen aktuellen Laborbefunden
endgültige Therapieentscheidungen häufig erst unmittelbar vor Therapiebeginn durch den Arzt getroffen.
Da die Dosierung der Zytostatika an aktuellen klinischen Werten des einzelnen Patienten ausgerichtet ist
und ggf. eine Dosisanpassung vorgenommen werden muss, kann eine Versorgung im Voraus und über
weite Strecken sowohl bei stationären als auch ambulanten onkologischen Therapien weder
wirtschaftlich sinnvoll noch qualitätsgesichert sein.
Die Einhaltung der oben genannten Arzneibuchmonographien, Leitlinien und Standards sichert die
Qualität der in der Apotheke hergestellten patientenindividuellen sterilen Infusionslösungen. Die
Herstellung erfolgt zeit- und ortsnah durch qualifiziertes pharmazeutisches Fachpersonal.
Die Maximalanforderungen der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV (GMP)) sind
auf mit ungelerntem Personal arbeitende Großbetriebe ausgerichtet. Die nun geplante Anwendung
dieser AMWHV auf die Herstellung parenteraler Rezepturen in Apotheken wird eine Konzentration in
wenigen Herstellbetrieben zur Folge haben. Und konterkariert damit zugleich die formulierten Hauptziele
des Bundesministeriums für Gesundheit zur Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung:
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und der Versorgung von Patienten im Nahbereich der
Apotheke.
Download der Presseerklärung vom 26.04.2011
22.09.2010
Stellungnahme der DGOP e.V. zum Kabinettsentwurf
Die Stellungnahme der DGOP e.V. zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG)" vom 22.09.2010
Download der Stellungnahme vom 22.09.2010
Presseerklärung vom 30.08.2010
DGOP begrüßt Fortentwicklung der Apothekenbetriebsordnung
Die Ursache der verkeimten Infusionslösungen in Zusammenhang mit dem Tod von drei
Säuglingen in der Uni-Klinik Mainz ist nicht im Herstellungsprozess der Klinikapotheke zu suchen.
Diese Meldung vom 27.08.2010 bestätigt unsere Auffassung, dass die aseptische Herstellung von
patientenindividuellen und applikationsfertigen Parenteralia in deutschen Apotheken nach
anerkannten Qualitätsstandards täglich bei tausenden von Patienten für eine sichere Therapie
sorgt und nicht grundsätzlich in Frage zu stellen ist.
Dokumentierte Verfahren zur Vermeidung von partikulärer und mikrobieller Kontamination und zur
Validierung der aseptischen Arbeitstechnik sind sowohl immanenter Bestandteil der etablierten
Organisations- und Qualitätssicherungssysteme als auch Gegenstand der bereits seit 2000 von
der DGOP etablierten Zertifizierung für Zytostatika herstellende Bereiche in öffentlichen und
Krankenhaus-Apotheken.
Die DGOP begrüßt deshalb gerade in diesem Zusammenhang die Fortentwicklung der
Apothekenbetriebsordnung mit der Etablierung eines verbindlichen QM-Systems in deutschen
Apotheken, auch als eine folgerichtige und konsequente berufspolitische Umsetzung des § 135a
SGB V.
Die Herstellung applikationsfertiger Zytostatika-Lösungen für Krebskranke erfolgt in den Apotheken
als patientenindividuelle Arzneimittelversorgung vor Ort. Deren spezifische Räumlichkeiten,
Schutzausrüstungen, Verantwortlichkeiten, Prüf- und Dokumentationspflichten werden sowohl in
der Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) "Aseptische Herstellung und Prüfung
applikationsfertiger Parenteralia mit toxischem Potential" (Stand: 25.11.2008) als auch in den
Qualitätsstandards für den pharmazeutisch-onkologischen Service (QuapoS, 5. Auflage 2009) als
verbindliche und praktikable Mindeststandards definiert.
Allein aus dem strukturellen Unterschied der patientennahen Rezeptur herstellenden Apotheke zu
einem industriellen Herstellungsbetrieb gem. §13 AMG resultieren unterschiedliche Anforderungen
an die Arzneimittelsicherheit im Rahmen der Herstellung und Prüfung der Arzneimittel. Die
Übertragung der Anforderungen der EG-GMP-Leitlinien oder einzelne Regelungen daraus, die der
europäische Gesetzgeber an die pharmazeutische Industrie stellt, auf die nach höchsten
Sicherheitsstandards arbeitenden Apotheker in der öffentlichen und Krankenhaus-Apotheke wäre
aus unserer Sicht sachlich nicht gerechtfertigt.
Zudem sind wir der Ansicht, dass eine solche Übertragung der Anforderungen der EG-GMPLeitlinien
auf die Apotheken Deutschlands einen kostenintensiven Mehraufwand darstellt, der kein
Mehr an Sicherheit für die Zubereitung von Rezepturen bedeutet und den viele kleine und mittlere
Apotheken nicht tragen könnten. Eine unreflektierte Übernahme der EG-GMP-Leitlinien in die
ApBetrO würde somit anstelle einer gewünschten Qualitätssicherung des erbrachten hohen
Leistungsniveaus zu einer deutlichen Verschlechterung der pharmazeutischen Betreuung vor Ort führen.
Download Pressemitteilung vom 30.August 2010: "DGOP begrüßt Fortentwicklung der Apothekenbetriebsordnung"
03.05.2010
Presseerklärung: "Qualität patientenindividueller Zytostatika-Lösungen"
Download Pressemitteilung vom 03.Mai 2010: "Qualität patientenindividueller Zytostatika-Lösungen"
Weitere Informationen für Mitglieder finden sie im Mitgliederbereich.
Ein Leitfaden für klinisch-relevante Arzneimittel-Interaktionen in der Onkologie
Arzneimittelsicherheit ist ein Thema, das in den letzten Jahren nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in der Laienpresse und angeschlossenen Medien verstärkte Aufmerksamkeit erhalten hat.
Schädigungen der Gesundheit des Patienten durch Mängel in der Arzneimittelsicherheit stellen ein unerträgliches Problem in Gesundheitssystemen weltweit dar.
Dennoch ist die Arzneimittelsicherheit auch in den vergangenen Jahren ein wesentliches Qualitätsmanagementproblem in der Arzneimittelversorgung sowohl im niedergelassenen als auch im
klinischen Bereich geblieben.
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